Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen:
Bei gesetzlich Versicherten ist im Allgemeinen die Übernahme der Behandlungskosten nicht gegeben.
Haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker, so können die Behandlungen damit abgerechnet werden.
Bei Selbstzahlern, die keine HP Zusatzversicherung haben, hier pro voller Std.
Bitte bedenken Sie, daß ich Sie durch die genaue Anleitung in EFT in erstaunlich kurzer Zeit unterstützen kann,
Ihre Themen zu verbessern oder aufzulösen und Sie in der Lage sind, einzelne Punkte allein zu bearbeiten, ohne weitere Kosten zu verursachen!
Darüber hinaus profitieren Sie durch viele weitere Zusatzqualifikationen, z.B. Psychologiestudium, Ausbildung zum Hypnosecoach, Golgi Schmerztherapeut, Regressionstherapeut und die Ausbildungen gehen weiter...
Privatversicherte
Übernahme der Behandlungskosten durch die privaten Krankenkassen:
Bei privat Versicherten ist im Allgemeinen die Übernahme der Behandlungskosten gegeben.
Die Behandlungskosten betragen in diesem Fall hier € pro voller Std.